GÜTESIEGEL DES BUNDESVERBANDES DEUTSCHER STIFTUNGEN
BÜRGERSTIFTUNG BREMERHAVEN ERHÄLT DAS GÜTESIEGEL
übergeben an Esther Lindenau, Vorsitzende des Stiftungsrates, im Rahmen des Regionaltreffens der Bürgerstiftungen am 3. März 2023 in Bremen
Die Bürgerstiftung Bremerhaven bekommt das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen seit Gründung im Jahr 2002 ununterbrochen erneut verliehen – für drei Jahre vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025. Sie ist damit eine von 263 Bürgerstiftungen in Deutschland, die das Gütesiegel tragen, weil sie den 10 Merkmalen einer Bürgerstiftung entsprechen und sich unter anderem zu Unabhängigkeit, Gemeinwohlorientierung, Transparenz und offenen Strukturen verpflichten.
Von 420 Bürgerstiftungen in Deutschland tragen 263 Bürgerstiftungen das Gütesiegel. 57.000 Menschen stiften in Bürgerstiftungen Geld, Zeit oder Ideen. Insgesamt umfassen alle Bürgerstiftungen ein Stiftungskapital von 503 Millionen Euro. Bürgerstiftungen haben sich seit den Anfängen der Bewegung in Deutschland vor 20 Jahren zu einem starken Pfeiler bürgerschaftlichen Engagements entwickelt. Eine Million Stunden engagierten sich Menschen ehrenamtlich in den 263 Gütesiegel-Bürgerstiftungen im vergangenen Jahr. Insgesamt rd. 19 Millionen Euro Fördermittel gaben die Bürgerstiftungen schätzungsweise für gemeinnützige Zwecke aus.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen verleiht der Bürgerstiftung Bremerhaven erneut das Gütesiegel als Zeichen für die Qualität der Arbeit und als Bescheinigung der Unabhängigkeit.
DER HINTERGRUND FÜR DIE VERGABE DES GÜTESIEGELS
Der Begriff „Bürgerstiftung“ ist in Deutschland nicht geschützt. Gemeinschaftsstiftungen, Kommunale Stiftungen oder konfessionell gebundene Stiftungen verwenden häufig ebenfalls den Begriff Bürgerstiftung in ihrem Namen.
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck.
Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
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